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Die Hausratversicherung
Durch die Hausratversicherung werden die Vermögensgegenstände, die sich in der
Wohnung bzw. dem Haus des Versicherungsnehmers befinden, geschützt und im
Schadensfalle zum Neuwert ersetzt. Im Einzelnen zählen z.B.
Möbel wie Schränke, Betten oder
Theken, elektrische
Geräte, Schmuck, Kleidung, Bücher, CDs und Bargeld zu den versicherten
Gegenständen des Haushaltes. Der Umfang, bis zu dem Wertsachen und Bargeld
ersetzt werden, hängt von der vereinbarten Versicherungssumme ab und den
Bedingungen des Anbieters. Wenn bestimmte Gegenstände nicht unter den Schutz der
Hausratversicherung gestellt werden können, ist dies auch in den
Versicherungsbedingungen vermerkt. Die Risiken, die durch die
Hausratversicherung abgedeckt werden, sind Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm
und Hagel, Leitungswasser sowie Einbruchdiebstahl und gegebenenfalls
Vandalismus. Darüber hinaus können je nach Versicherungsanbieter weitere Risiken
versichert sein oder zusätzliche Leistungen in der Hausratversicherung
inbegriffen sein, wenn der Versicherungsnehmer einen besonders umfangreichen
Versicherungsschutz benötigt. In jedem Falle greift der Schutz der
Hausratversicherung nur dann, wenn sich der Schadensfall an dem in der
Versicherungspolice vereinbarten Versicherungssort ereignet. Neben der Wohnung
bzw. dem Haus zählen in der Regel auch weitere Räumlichkeiten wie z.B. die
Garage, der Dachboden oder der Keller dazu. Unter Umständen fallen sogar
Waschküchen in Mehrfamilienhäusern, die gemeinsam genutzt werden, unter den
Schutz der Hausratversicherung. Auch der Hausrat des eigenen Ferienhauses kann
durch die Versicherung geschützt werden.
Damit der Versicherungsnehmer Anspruch auf den vollen Umfang der
Hausratversicherung geltend machen kann ist er verpflichtet, regelmäßige Prämien
zu zahlen, die sich in ihrer Höhe nach dem versicherten Risiko und dem Umfang
des Hausrates richtet. Die Prämien können wahlweise monatlich, quartalsweise
oder jährlich gezahlt werden, wobei eine jährliche Zahlungsweise die günstigste
Variante ist, da hier einige Prozentpunkte gespart werden können. Wenn der
Versicherungsnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen gar nicht oder nur teilweise
nachkommt verringert sich der Versicherungsschutz oder erlischt ganz.
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